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Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Vertragsgrundlagen für Angebote und Fortbildungen des Nordlicht Campus der Nordlicht gGmbH, Grubesallee 6, 22143 Hamburg, fortlaufend ‘Nordlicht Campus’

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Durchführung von Fortbildungen und Foren zu für die Schulbegleitung und für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Inhalten des Nordlicht Campus.

2. Fortbildungszeiten / Fortbildungsort / Fortbildungsinhalt

Die Fortbildungen und Foren finden in Hamburg oder online statt. Genaue Angaben zum Veranstaltungsort sowie den Durchführungszeiten sind den jeweils aktuellen Informationen auf der Website zu entnehmen. Die genauen Inhalte sind den Fortbildungsunterlagen sowie den genauen Angebotsbeschreibungen zu entnehmen. Gleiches gilt für die erforderlichen Vorkenntnisse.

3. Verschwiegenheit

Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet über die Fortbildungs- und Foreninhalte Stillschweigen zu bewahren, soweit keine anderen vertraglichen Absprachen mit dem Nordlicht Campus vorliegen. Fortbildungsunterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. Anmeldung

Die Fortbildungs- und Forentermine werden von dem Nordlicht Campus terminiert. Die Bekanntgabe erfolgt auf der Webseite. Die verbindliche Anmeldung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Fortbildung oder des Forums als schriftliche Anmeldung an den Nordlicht Campus erfolgen. Anmeldungen können postalisch, per E-Mail oder über die Webseite an den Nordlicht Campus gerichtet werden. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald der Nordlicht Campus diese schriftlich (per E-Mail) bestätigt hat.

5. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr pro Person und Fortbildung/Forum ist den jeweiligen aktuellen Angeboten auf der Website zu entnehmen. Sie umfasst auch die Fortbildungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr ist zu Beginn der Fortbildung/des Forums zu entrichten.

6. Rücktritt und Umbuchung

Sollte ein*e Teilnehmer*in wider Erwarten an einer Fortbildung/einem Forum nicht teilnehmen können, so ist dies dem Nordlicht Campus unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Bei einer Stornierung der Teilnahme bis zu drei Wochen vor dem Durchführungstermin ist der Nordlicht Campus berechtigt 50% der Teilnahmegebühr als Bearbeitungsgebühr einzubehalten bzw. zu verlangen. Terminliche Umbuchungen, die dem Nordlicht Campus bis vier Wochen vor dem Fortbildungstermin mitgeteilt werden, sind für den: die Teilnehmer*in kostenfrei.

Erfolgt eine spätere terminliche Umbuchung zu einem anderen Termin oder einer gleichwertigen Veranstaltung, ist der Nordlicht Campus berechtigt bis zu 50% der Schulungsgebühr als Umbuchungsgebühr einzubehalten (Für Umbuchungen, die bis zu zwei Wochen im Vorhinein erfolgen, werden 10% der Teilnahmegebühr einbehalten; für alle späteren Umbuchungen sind es 50%).

Bei einer Absage innerhalb eines Zeitraums unter zwei Wochen vor dem Fortbildungstermin, werden die gesamten Teilnahmegebühren fällig. Dem Vertragspartner steht es frei eine andere als die gemeldete Person zur Fortbildung zu entsenden. Eine Änderung der teilnehmenden Person ist dem Nordlicht Campus im Vorfeld anzuzeigen.

7. Terminänderung seitens des Nordlicht Campus

Der Nordlicht Campus behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl die avisierten Fortbildungen/Foren zu stornieren und gegebenenfalls neue Termine festzusetzen. Die Mindestteilnehmer*innenzahlen sind den jeweiligen Kursangeboten zu entnehmen. Kann die Fortbildung oder das Forum auch am Folgetermin nicht durchgeführt werden, wird der Nordlicht Campus den Teilnehmer*innen die Schulungsgebühren erstatten. Wenn möglich werden Ersatztermine angeboten, für die eine erneute Anmeldung erforderlich ist. Bereits bezahlte Beträge können mit dem Ersatztermin verrechnet werden oder werden auf Wunsch zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche gegen den Nordlicht Campus sind ausgeschlossen.